Kassenpatienten

Sie benötigen eine Therapie für sich, Ihr Kind oder einen Angehörigen? Folgendes gilt es dabei zu beachten:

Sowohl für Kassen- als auch für Privatpatienten gilt momentan in Deutschland, dass es Physiotherapie grundsätzlich immer nur auf ärztliche Verordnung hin gibt! Denn der Arzt sollte einschätzen, ob Bedarf besteht oder nicht und wenn ja, wie oft und wie viel. Daher ist ein Besuch eines Arztes/Spezialisten vor der Therapie unerlässlich. Sollte das Behandlungsbudget des Arztes erschöpft sein, so können Sie sich vom Arzt eine Unbedenklichkeitsbescheinungen ausstellen lassen und die Physiotherapie privat weiter durchführen. Bedenken Sie aber hierbei, dass ihre gesetzliche Krankenkasse in diesem Fall die Behandlung nicht erstattet und Sie die Rechnung selbst zahlen müssen.

Eine Verordnung (Heilmittelverordnung – Maßnahmen der physikalischen Therapie) für Sie, Ihr Kind oder Ihren Angehörigen darf ausgestellt werden von einem:

  • Hausarzt / Praktischer Arzt
  • Chirurg (sämtliche Bereiche z.B. Hand, Fuss, etc)
  • Orthopäden
  • Kieferorthopäden / Zahnarzt
  • Internist
  • Neurologen
  • HNO-Arzt
  • Gynäkologen
  • Kinderarzt
  • Rheumatologen
  • Kardiologen
  • Radiologen
  • Psychiater
  • ambulates / stationäres Operationszentrum

Wir helfen Ihnen gerne, den für Sie nächst gelegenen Arzt oder Spezialisten zu finden.

Hinweis:

Wenn Sie als Kassenpatient zur ersten Behandlung kommen, darf Ihr Rezept nicht älter als 28 Tage sein! Im Notfall verlängert Ihnen Ihre Arztpraxis Ihr Rezept.

Sollten Sie an einem fest vereinbarten Behandlungstermin verhindert sein, bitten wir um Mitteilung 24 Stunden vorher.
Sonst müssen wir Ihnen den Termin privat in Rechnung stellen.